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Rechner

Basisrente vs. ETF-Sparplan

Rechne ein Basisrenten-Angebot (Rürup) gegen einen ETF-Sparplan – mit deinen eigenen Annahmen. Alle Regler sind frei einstellbar, nichts ist versteckt. Das Ergebnis ist eine neutrale Modellrechnung, keine Empfehlung.

Sparplan & Zeitraum

€/Monat
Jahre

Alter zum Startjahr des Sparplans. Zusammen mit dem Rentenbeginn ergibt sich daraus die Laufzeit der Ansparphase.

Jahren
Laufzeit Ansparphase30 Jahre

Ergibt sich aus Rentenbeginn − Alter und ist deshalb nicht separat einstellbar.

% p.a.

ETF-Seite

% p.a.
%

Effektiver Satz auf den Bruttogewinn — frei einstellbar. Anhaltspunkte: 25 % Abgeltungsteuer pur · 26,375 % mit Soli darauf (so behält die Bank es ein) · 18,4625 % = 26,375 % × 0,70, wenn für einen Aktien-ETF die Teilfreistellung greift (Regler darunter). Kirchensteuer ist in keinem der Werte enthalten.

%

Steuerfreier Anteil der Erträge nach § 20 InvStG: 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Kapitalbeteiligungen), 15 % bei Mischfonds (mind. 25 %), 0 % bei Anleihen- und Geldmarkt-ETFs. Sie gleicht die Steuer aus, die der Fonds seit der Investmentsteuerreform 2018 selbst auf deutsche Dividenden zahlt. Passend dazu ist der Satz oben: 30 % → 18,4625 %, 0 % → 26,375 %. Dieser Regler bestimmt zusätzlich die Bemessungsgrundlage für Sparer-Pauschbetrag und Vorabpauschale.

% p.a.

Vom BMF jährlich im Januar veröffentlicht (2023: 2,55 %, 2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %). Auf 0 stellen blendet die Vorabpauschale aus.

€ / Jahr

Freibetrag für Kapitalerträge (1.000 € für Einzelveranlagte, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Auf 0 stellen, wenn er schon durch andere Anlagen ausgeschöpft ist.

Basisrente-Kosten

% der Beitragssumme
Jahre
%
% p.a.
% p.a.

Steuern heute

%

Die Erstattung wird als Grenzsteuersatz × Beitrag gerechnet. Bei hohen Beiträgen ist sie damit leicht überschätzt: Der Grenzsteuersatz gilt für den letzten Euro, beim Abziehen rutscht man in flachere Tarifzonen (Progression).

Die Basisrenten-Beiträge sind steuerlich absetzbar; die Erstattung wird der Basisrente-Route gutgeschrieben. Wähle, was damit passiert: als Guthaben behalten (0 % Anlage), in ein ETF-Nebendepot anlegen (wächst mit) oder den Nettobeitrag senken (der ETF-Sparplan erhält dann entsprechend weniger).

Läuft der Abzug ins Leere (kein zu versteuerndes Einkommen, Elternzeit, Wegzug ins Ausland), wähle „Keine Steuerwirkung".

Rentenphase

Jahre

Bis zu diesem Alter werden Auszahlungen summiert und das Restkapital bewertet. Hoch schieben zeigt, ab wann das Langlebigkeits-Argument der lebenslangen Rente rechnerisch greift.

% p.a.

Viele schichten im Alter defensiver um — daher separater, konservativerer Default als in der Ansparphase.

% p.a.

Bildet Überschussbeteiligung ab. Garantiert ist meist 0 %.

%
€ / 10.000 € Kapital
% p.a.

Nur für die Realwert-Ansicht — die Simulation selbst rechnet unverändert nominal. Damit lässt sich umschalten, was die Beträge in heutiger Kaufkraft wert sind: Bei 2 % ist ein Euro in 30 Jahren noch rund 55 Cent wert.

Beide Töpfe werden bis zum Endalter planmäßig aufgebraucht; verglichen werden die Netto-Monatsrenten.

Beträge in

Beträge so, wie sie später auf dem Konto stehen.

Differenz der Netto-Monatsrente (beide Töpfe bis Alter 90 aufgebraucht)

337,03 € /Monat

zugunsten ETF-Entnahmeplan

Basisrente-Route 192,45 € · ETF-Entnahmeplan 529,48 €

Die Basisrente zahlt über Alter 90 hinaus lebenslang weiter — dieser Langlebigkeitsschutz steckt nicht in der Monatszahl. Endalter-Regler verschieben, um ihn zu bepreisen.

Bis Alter 105 läge die Police(-Route) in dieser Rechnung nicht vorn — der ETF-Weg bliebe über die gesamte Betrachtung im Vorteil, inklusive eines Restwerts, der vererbbar wäre.

Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Netto-Monatsrente Basisrente-Route

192,45 €

Police-Rente + verteiltes Erstattungs-Guthaben

Netto-Monatsrente ETF-Entnahmeplan

529,48 €

Depot mit 90 planmäßig aufgebraucht

Details

BasisrenteETF-Sparplan
Eingezahlte Beiträge36.000 €36.000 €
Kapital brutto bei Rentenstart81.499 €96.646 €
Gesamtkapital bei Rentenstarti92.299 €96.646 €
Frei verfügbar bei Rentenstarti10.800 €96.646 €
davon netto nach Verkaufi10.800 €88.796 €
Steuer Vorabpauschale (Ansparphase)i–46 €
Gebühren entnommen (nominal)6.689 €i698 €i
Kapitalnachteil inkl. entgangener Renditei15.193 €–
Effektivkosten ≈ (p.a.)i1,03 %0,07 %
Besteuerungsanteil (Rentenstart 2056)99 %–
Rentenphase (bis Alter 90)
Netto-Rente/Monat (Start)i192,45 €529,48 €
davon Police-Rente (Startwert)i153,32 €–
davon verteiltes Erstattungs-Guthabeni39,13 €–
Summe Netto-Auszahlungen53.116 €146.136 €
Bilanz bis Alter 90
Auszahlungen brutto67.035 €159.621 €
− Steuern auf die Auszahlungeni13.918 €13.485 €
= Netto-Auszahlungen53.116 €146.136 €
+ Restkapital netto am Endalteri0 €0 €
= Gesamtbilanz bis Alter 90i53.116 €146.136 €
Basisrente vorn ab Alterinicht bis 105–
Steuern und Erträge über die gesamte Laufzeit
Steuern auf die Auszahlungen13.918 €13.485 €
davon Vorabpauschale (Ansparphase)i–46 €
davon Vorabpauschale (Rentenphase)i–189 €
Steuer Vorabpauschale gesamt (schon dem Depot entnommen)i–234 €
Latente Steuer auf das Restkapitali–0 €
Steuern gesamti13.918 €13.720 €
Steuererstattungen (Ansparphase)i10.800 €–
Erträge gesamt (nach Fondskosten und laufender Steuer)i31.035 €i123.621 €

Kapitalverlauf

Kapital vor Steuer, immer nominal. Basisrente durchgezogen, ETF gestrichelt. Ab 2056 (Rentenbeginn) Entnahmephase. Das ETF-Depot wird planmäßig bis 2079 aufgebraucht.

Zum Knick bei Rentenbeginn: Dort wird das Policenkapital (81.499 €) verrentet — die Linie fällt, weil aus Kapital eine lebenslange Rente wird. Das ist eine Umwandlung, kein Verlust.

▸Grenzsteuersatz schätzen (Näherung)
€ / Jahr
zu versteuerndes Einkommen ≈
38.734 €
Grenzsteuersatz ≈
31,2 %

Näherung für Angestellte, Einzelveranlagung 2026, ohne Kinder, Kirchensteuer oder Sonderfälle. Abzüge pauschal (Werbungskosten, Sozialabgaben- Näherung, Sonderausgabenpauschale). Der tatsächliche Grenzsteuersatz kann abweichen.

Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine individuelle Bewertung wende dich an unabhängige Beratung (z. B. Verbraucherzentrale, Honorarberater).

▸ Modellannahmen, Grenzen & Quellen

So rechnet das Modell

  • Ansparphase: monatlicher Zinseszins, Einzahlung jeweils am Monatsanfang (vorschüssig) — beide Varianten identisch behandelt.
  • Steuererstattung (Ansparphase): Die Basisrenten-Beiträge sind absetzbar; die Erstattung (Grenzsteuersatz × Beitrag) fällt in jedem Modus an und wird der Basisrente-Route gutgeschrieben. Der Erstattungs-Modus legt nur fest, was damit passiert: als Guthaben behalten (0 %), ins Nebendepot anlegen (wächst mit) oder den Nettobeitrag senken (der ETF erhält dann weniger).
  • Basisrente: Besteuerungsanteil nach Kohorte (Rentenbeginnjahr), automatisch aus Startjahr + Laufzeit oder manuell. Die Police kann ihre Rente mit Steigerung (Überschussbeteiligung) zahlen.
  • ETF-Besteuerung: Laufend die Vorabpauschale (§ 18 InvStG: Jahresanfangswert + zeitanteilige Käufe × 70 % des Basiszinses, gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres); die Steuer wird dem Depot entnommen, der angesetzte Betrag erhöht die Anschaffungskosten und mindert später den Veräußerungsgewinn. Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag werden in beiden Phasen angerechnet, der Pauschbetrag zuerst auf die Vorabpauschale. Ein ETF-Nebendepot auf der Basisrente-Seite wird genauso besteuert.
  • Steuersatz auf ETF-Gewinne — alles einstellbar. Der Startwert 18,4625 % entsteht so: 25 % Abgeltungsteuer, plus 5,5 % Soli darauf = 26,375 %, davon 70 %, weil bei einem Aktien-ETF (mind. 51 % Aktienanteil) nach § 20 InvStG 30 % der Erträge steuerfrei bleiben. Diese Teilfreistellung gleicht die Steuer aus, die der Fonds seit 2018 selbst auf deutsche Dividenden zahlt. Andere Situationen: 26,375 % ohne Teilfreistellung (Anleihen-/Geldmarkt-ETF), 25 % ohne Soli. Der Soli auf Kapitalerträge ist übrigens nicht abgeschafft worden – die Abschaffung 2021 betraf die veranlagte Einkommensteuer; die Bank behält ihn auf die Abgeltungsteuer weiter ein. Kirchensteuer ist in keinem Wert enthalten.
  • Auszahlungsphase: Jede ETF-Entnahme wird nur anteilig auf ihren Gewinnanteil versteuert (Kostenbasis wird fortgeschrieben). Im Modus „Gleiche Rente" entnimmt der ETF exakt den Netto-Rentenpfad der Police.
  • Steuerfreier Rententeil als Festbetrag: Der steuerfreie Anteil der Police-Rente wird bei Rentenbeginn als Euro-Betrag festgeschrieben; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig, die Steuerquote steigt also über die Jahre. Vereinfachung: Festschreibung ab dem ersten Rentenjahr. Ohne Rentensteigerung ist das rechnerisch identisch zu einer konstanten Quote.
  • Break-even-Alter: Verglichen wird ein Vermögensbegriff, der beide Seiten fair abbildet — Summe der Netto-Auszahlungen plus Netto-Restwert (Depotwert abzüglich latenter Steuer). Die Police hat keinen Restwert, sie ist nicht kapitalisierbar. Gerechnet wird bis Alter 105, unabhängig vom eingestellten Endalter.
  • Modus „Depot aufbrauchen — Renten vergleichen" (Standard): Beide Töpfe werden per Bisektion planmäßig bis zum Endalter aufgebraucht; verglichen werden die resultierenden Netto-Monatsrenten. Ein etwaiges Nebendepot wird dabei als zusätzlicher Entnahmeplan aufgelöst.
  • Modus „Gleiche Rente — Restkapital vergleichen": Das ETF-Depot entnimmt monatlich exakt die Netto-Police-Rente (gleicher Lebensstandard); das Nebendepot läuft unentnommen weiter. Verglichen wird die Gesamtbilanz = Summe Netto-Auszahlungen + Netto-Restkapital (latente Steuer abgezogen).
  • Langlebigkeitsschutz: Die Police zahlt über das Endalter hinaus lebenslang weiter — das steckt in keiner der Monatszahlen. Den Endalter-Regler verschieben macht sichtbar, ab wann sich der Schutz rechnerisch auszahlt.

Bewusst nicht modelliert (mit Wirkungsrichtung)

  • Konstante Rendite ohne Sequence-of-Returns-Risiko: real können schlechte Börsenjahre direkt zu Rentenbeginn die Entnahme gefährden — die lebenslange Police-Rente trägt dieses Risiko nicht. Im Modus „Depot aufbrauchen" wiegt das besonders schwer, weil eine planbare, konstante Entnahme unterstellt wird.
  • Der Basiszins der Vorabpauschale wird als über die gesamte Laufzeit konstant unterstellt (Regler). Tatsächlich setzt ihn das BMF jedes Jahr neu fest — er lag zwischen 2021 und 2022 bei 0 % und 2023–2025 bei 2,3 – 2,6 %.
  • Verkäufe folgen der Durchschnittsmethode statt FIFO. FIFO verkauft die ältesten Anteile zuerst, also die mit dem höchsten Gewinnanteil — die Steuer fiele damit früher an. Bei vollständigem Kapitalverzehr ist die Gesamtsteuer identisch, es verschiebt sich nur das Timing; bleibt Restkapital übrig, rechnet die Durchschnittsmethode den ETF etwas zu gut.
  • Kirchensteuer und Beitragsdynamik. Die Inflation ist nicht Teil der Simulation, aber über die Ansicht „Heutige Kaufkraft" einblendbar.
  • Die Steuererstattung wird als Grenzsteuersatz × Beitrag gerechnet — bei hohen Beiträgen leicht überschätzt, weil man beim Abziehen in flachere Tarifzonen rutscht (Progression). Höchstbeträge und die Anrechnung anderer Altersvorsorgebeiträge werden nicht geprüft.
  • Der Rentenfaktor gilt als sicher. In Angeboten steht neben dem prognostizierten meist ein deutlich niedrigerer garantierter Wert — beide durchzurechnen lohnt sich.
  • Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge in der Rentenphase — für KVdR-Pflichtversicherte auf beiden Seiten näherungsweise neutral.

Quellen

  • § 22 EStG – Kohortenbesteuerung der Leibrenten.
  • Wachstumschancengesetz (2024) – langsamerer Anstieg des Besteuerungsanteils (+0,5 pp/Jahr, 100 % ab Rentenbeginn 2058).
  • § 20 InvStG – Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %).
  • § 18 InvStG – Vorabpauschale; Basiszins jährlich vom BMF veröffentlicht.
  • § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €).
  • § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026 (Grenzsteuersatz-Schätzer).

Stand: Juli 2026 · Steuertarif 2026. Angenommen wird ein ETF-Sparplan ohne Ausführungsgebühr.