Zum Inhalt springen
Ratgeber

Kündigung, Tod, Wegzug: was mit Altersvorsorgedepot und Förderung passiert

Stand 17.10.2026Herausgeber: Gegenrechner · 4 Min. Lesezeit

Vorzeitige Kündigung

Teilauszahlungen vor Rentenbeginn sieht das Gesetz nicht vor (Ausnahme: Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, wenn der Vertrag sie vorsieht). Bei einer Auflösung:

  1. Zulagen zurück: alle bis dahin gutgeschriebenen Zulagen.
  2. Steuervorteil zurück: alle Erstattungen, die du über die Zulage hinaus bekommen hast.
  3. Steuer auf die Erträge: Was das Depot über Beiträge und Zulagen hinaus erwirtschaftet hat, wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Beispiel Single (100 €/Monat ab 2027, 45.000 € zu versteuern, Erstattungen angelegt):

Kündigung nach 5 Jahren Kündigung nach 13 Jahren
Kapital im AVD 8.697 € 29.755 €
Rückzahlung Zulagen 1.560 € 4.680 €
Rückzahlung Steuervorteil 683 € 1.782 €
Steuer auf die Erträge 382 € 3.282 €
bleibt dir inkl. angelegter Erstattungen 6.807 € 22.444 €
freies ETF-Depot nach Verkauf und Steuer 6.947 € 22.396 €

Durch die Rückzahlung ist der Vorsprung des AVD weg: Nach 5 Jahren liegt das freie ETF-Depot knapp vorn, nach 13 Jahren liegen beide nahezu gleichauf. Wer die Steuererstattungen ausgegeben hat, muss sie trotzdem zurückzahlen.

Beträge nominal. Annahmen wie im Single-Beispiel. Die Besteuerung der Erträge richtet sich nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG; Einzelheiten konkretisiert ein noch ausstehendes Anwendungsschreiben des Finanzministeriums. Der Rechner verwendet die bisherige Riester-Praxis.

Förderunschädlich sind unter anderem ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag und, wenn der Anbieter das anbietet, die Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum.

Tod in der Ansparphase

Wer erbt? Was passiert mit der Förderung? Beispiel: Tod nach 13 Jahren
Ehepartner, Übertragung auf dessen Altersvorsorgevertrag (nicht dauernd getrennt lebend, beide in EU/EWR) bleibt erhalten, Geld bleibt bis zur Rente gebunden 30.145 € gehen auf den Vertrag des Ehepartners
andere Erben Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge versteuert 22.444 € inkl. angelegter Erstattungen, nach Rückzahlung von 6.462 € und Steuer

Erbschaftsteuer ist nicht berücksichtigt.

Tod in der Auszahlungsphase

  • Auszahlplan: Das Restguthaben geht an die Erben. Für den Ehepartner gilt dieselbe Übertragungsmöglichkeit, sonst wird die anteilige Förderung zurückgefordert.
  • Lebenslange Rente: Ohne Garantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. Mit Garantiezeit (10 oder 20 Jahre) wird bis zu deren Ende weitergezahlt; ob dabei Förderung zurückgefordert wird, hängt davon ab, wer die Zahlungen erhält (Ehepartner: Übertragung möglich).

Wegzug ins Ausland

  • Innerhalb von EU und EWR: Die Förderung bleibt in der Regel erhalten.
  • Außerhalb von EU und EWR: Wohnst du ab Beginn der Auszahlung dort, gilt das als schädliche Verwendung (§ 95 EStG): Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ein Wegzug in der Ansparphase löst das allein nicht aus; neue Zulagen gibt es dann aber meist nicht mehr. Wie die Besteuerung im Zielland und Doppelbesteuerungsabkommen damit zusammenwirken, rechnet der Rechner nicht.

Im Single-Beispiel wären bei Rentenbeginn 15.440 € zurückzuzahlen, vom Kapital von 123.011 € blieben 107.571 € (vor Steuer). Die Besteuerung im Zielland und Doppelbesteuerungsabkommen sind dabei nicht berücksichtigt. Der Rechner zeigt dieses Szenario mit dem Hinweis „Rechtslage unsicher".

Mit eigenen Zahlen rechnenÖffnet den AVD-Rechner bei den Szenarien Kündigung, Tod und Wegzug – alles änderbar.

Häufige Fragen

Kann ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen?
Ja. Dann musst du die Zulagen und die über die Zulage hinausgehenden Steuererstattungen zurückzahlen, und die Erträge im Depot werden versteuert. Teilauszahlungen vor Rentenbeginn sieht das Gesetz nicht vor; Ausnahme ist die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, wenn der Vertrag sie vorsieht.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe?
Das Kapital geht an die Erben. Wird es auf einen Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners übertragen, bleibt die Förderung erhalten, sofern ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt und beide in EU oder EWR wohnt. Bei anderen Erben werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert. Bei einer lebenslangen Rente ohne Garantiezeit wird nach dem Tod nichts mehr gezahlt.
Kann ich einen Anbieterwechsel machen, ohne die Förderung zu verlieren?
Ja. Ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag ist förderunschädlich.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich auswandere?
Innerhalb von EU und EWR bleibt die Förderung in der Regel erhalten. Wohnst du ab Beginn der Auszahlung außerhalb von EU und EWR, gilt das als schädliche Verwendung, und Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ein Wegzug in der Ansparphase löst das allein nicht aus; neue Zulagen gibt es dann aber meist nicht mehr. Lass dich vor einem Wegzug beraten.