Kündigung, Tod, Wegzug: was mit Altersvorsorgedepot und Förderung passiert
Vorzeitige Kündigung
Teilauszahlungen vor Rentenbeginn sieht das Gesetz nicht vor (Ausnahme: Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, wenn der Vertrag sie vorsieht). Bei einer Auflösung:
- Zulagen zurück: alle bis dahin gutgeschriebenen Zulagen.
- Steuervorteil zurück: alle Erstattungen, die du über die Zulage hinaus bekommen hast.
- Steuer auf die Erträge: Was das Depot über Beiträge und Zulagen hinaus erwirtschaftet hat, wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Beispiel Single (100 €/Monat ab 2027, 45.000 € zu versteuern, Erstattungen angelegt):
| Kündigung nach 5 Jahren | Kündigung nach 13 Jahren | |
|---|---|---|
| Kapital im AVD | 8.697 € | 29.755 € |
| Rückzahlung Zulagen | 1.560 € | 4.680 € |
| Rückzahlung Steuervorteil | 683 € | 1.782 € |
| Steuer auf die Erträge | 382 € | 3.282 € |
| bleibt dir inkl. angelegter Erstattungen | 6.807 € | 22.444 € |
| freies ETF-Depot nach Verkauf und Steuer | 6.947 € | 22.396 € |
Durch die Rückzahlung ist der Vorsprung des AVD weg: Nach 5 Jahren liegt das freie ETF-Depot knapp vorn, nach 13 Jahren liegen beide nahezu gleichauf. Wer die Steuererstattungen ausgegeben hat, muss sie trotzdem zurückzahlen.
Beträge nominal. Annahmen wie im Single-Beispiel. Die Besteuerung der Erträge richtet sich nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG; Einzelheiten konkretisiert ein noch ausstehendes Anwendungsschreiben des Finanzministeriums. Der Rechner verwendet die bisherige Riester-Praxis.
Förderunschädlich sind unter anderem ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag und, wenn der Anbieter das anbietet, die Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum.
Tod in der Ansparphase
| Wer erbt? | Was passiert mit der Förderung? | Beispiel: Tod nach 13 Jahren |
|---|---|---|
| Ehepartner, Übertragung auf dessen Altersvorsorgevertrag (nicht dauernd getrennt lebend, beide in EU/EWR) | bleibt erhalten, Geld bleibt bis zur Rente gebunden | 30.145 € gehen auf den Vertrag des Ehepartners |
| andere Erben | Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge versteuert | 22.444 € inkl. angelegter Erstattungen, nach Rückzahlung von 6.462 € und Steuer |
Erbschaftsteuer ist nicht berücksichtigt.
Tod in der Auszahlungsphase
- Auszahlplan: Das Restguthaben geht an die Erben. Für den Ehepartner gilt dieselbe Übertragungsmöglichkeit, sonst wird die anteilige Förderung zurückgefordert.
- Lebenslange Rente: Ohne Garantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. Mit Garantiezeit (10 oder 20 Jahre) wird bis zu deren Ende weitergezahlt; ob dabei Förderung zurückgefordert wird, hängt davon ab, wer die Zahlungen erhält (Ehepartner: Übertragung möglich).
Wegzug ins Ausland
- Innerhalb von EU und EWR: Die Förderung bleibt in der Regel erhalten.
- Außerhalb von EU und EWR: Wohnst du ab Beginn der Auszahlung dort, gilt das als schädliche Verwendung (§ 95 EStG): Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ein Wegzug in der Ansparphase löst das allein nicht aus; neue Zulagen gibt es dann aber meist nicht mehr. Wie die Besteuerung im Zielland und Doppelbesteuerungsabkommen damit zusammenwirken, rechnet der Rechner nicht.
Im Single-Beispiel wären bei Rentenbeginn 15.440 € zurückzuzahlen, vom Kapital von 123.011 € blieben 107.571 € (vor Steuer). Die Besteuerung im Zielland und Doppelbesteuerungsabkommen sind dabei nicht berücksichtigt. Der Rechner zeigt dieses Szenario mit dem Hinweis „Rechtslage unsicher".