Steuern beim Altersvorsorgedepot: heute sparen, im Alter zahlen
In der Ansparphase: Zulage oder Steuerabzug, je nachdem was mehr bringt
Du trägst deine Beiträge in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt rechnet dann:
- Wie viel Steuer sparst du, wenn Beiträge (bis 1.800 €) plus Zulagen vom Einkommen abgezogen werden?
- Ist das mehr als deine Zulage, bekommst du den Unterschied erstattet. Ist es weniger, bleibt es bei der Zulage.
Die Zulage bekommst du also immer, die Erstattung nur, wenn dein Steuersatz hoch genug ist. Der Berufseinsteigerbonus zählt bei dieser Prüfung nicht mit.
Förderung bei 150 € im Monat (1.800 € im Jahr), ohne Kinder
| zu versteuerndes Einkommen | Zulage (ins Depot) | Erstattung vom Finanzamt | Förderung gesamt | in % deines Beitrags | dein Aufwand nach Erstattung |
|---|---|---|---|---|---|
| 25.000 € | 540 € | 70 € | 610 € | 34 % | 1.730 € |
| 35.000 € | 540 € | 151 € | 691 € | 38 % | 1.649 € |
| 45.000 € | 540 € | 232 € | 772 € | 43 % | 1.568 € |
| 60.000 € | 540 € | 354 € | 894 € | 50 % | 1.446 € |
| 90.000 € ¹ | 540 € | 496 € | 1.036 € | 58 % | 1.304 € |
| 120.000 € ¹ | 540 € | 467 € | 1.007 € | 56 % | 1.333 € |
Im Depot landen jedes Jahr 2.340 €: dein Beitrag plus Zulage. Die Erstattung kommt auf dein Konto.
Erstattung vom Finanzamt bei anderen Sparraten
| zu versteuerndes Einkommen | 100 € im Monat | 150 € im Monat | 150 € im Monat, 1 Kind |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 26 € | 70 € | 0 € |
| 35.000 € | 82 € | 151 € | 0 € |
| 45.000 € | 136 € | 232 € | 29 € |
| 60.000 € | 219 € | 354 € | 167 € |
| 90.000 € ¹ | 311 € | 496 € | 301 € |
| 120.000 € ¹ | 293 € | 467 € | 284 € |
Gerechnet für eine alleinstehende Person mit dem Einkommensteuertarif 2026 und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Mit Kindern fällt die Erstattung kleiner aus, weil die Kinderzulage gegengerechnet wird; die Förderung insgesamt ist trotzdem höher. Der Tarif für 2027 war bei Redaktionsschluss noch nicht beschlossen.
Zwischen etwa 75.000 € und 117.000 € zu versteuerndem Einkommen (alleinstehend) ist die Erstattung besonders hoch, weil dort der Solidaritätszuschlag schrittweise einsetzt und jeder abgezogene Euro mehr Steuer spart.
¹ Oberhalb von etwa 75.000 € hängt der Wert davon ab, wie der Solidaritätszuschlag bei der Günstigerprüfung bemessen wird. Wir rechnen ihn auf die Einkommensteuer einschließlich der hinzugerechneten Zulage (Wortlaut § 2 Abs. 6 und § 51a EStG); eine Verwaltungsanweisung dazu steht noch aus.
Wichtig: Ob die Erstattung am Ende einen Vorteil bringt, hängt davon ab, was du damit machst. Im Single-Beispiel liegt die Kostengrenze bei 0,91 %, wenn die Erstattung angelegt wird, bei 0,62 %, wenn du sie ausgibst, und bei 0,45 % ohne Erstattung.
Bis zur Rente: keine Steuer im Depot
- Keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Ausschüttungen, keine Steuer beim Umschichten.
- Das gilt auch für Beiträge über 1.800 €, die nicht gefördert werden.
- Zum Vergleich: In einem freien ETF-Depot wird jedes Jahr die Vorabpauschale fällig (Basiszins 2026: 3,20 %), soweit der Sparerpauschbetrag nicht reicht. Im Single-Beispiel sind das über 30 Jahre 190 € Steuer; im Gutverdiener-Beispiel (150 € im Monat) 1.192 €.
Im Alter: volle Besteuerung
Geförderter Teil (Beiträge bis 1.800 € im Jahr, alle Zulagen und alle Erträge darauf): Jede Auszahlung ist voll steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz. Es gibt keine Teilfreistellung wie bei Aktienfonds. Zusammen mit deiner gesetzlichen Rente und anderen Einkünften gilt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Ein Altersentlastungsbetrag kann zusätzlich anfallen, er läuft aber bis 2058 aus und ist für spätere Rentenjahrgänge gering; der Rechner berücksichtigt ihn nicht.
Ungeförderter Teil (Beiträge über 1.800 € oder ohne Förderung):
- Auszahlplan oder Einmalbetrag: Steuerpflichtig ist nur der Ertrag (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge). Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und bist du mindestens 62, nur die Hälfte davon.
- Lebenslange Rente: Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 67 zum Beispiel 17 %.
Beispiel Single (100 €/Monat, Auszahlplan ab 67), in heutiger Kaufkraft:
| Altersvorsorgedepot | freies ETF-Depot | |
|---|---|---|
| Auszahlung brutto im ersten Jahr | 3.994 € | 2.830 € |
| Steuer darauf im ersten Jahr | 935 € | 191 € |
| netto im Monat im ersten Jahr | 255 € | 220 € |
| netto im Monat, Durchschnitt 67–85 | 365 € | 308 € |
Über die ganze Auszahlung zahlt die AVD-Seite 24.497 € Steuer, die ETF-Seite 5.863 € (heutige Kaufkraft). Das AVD liegt trotzdem vorn, weil durch Zulagen, Erstattung und steuerfreies Wachstum mehr Kapital da ist: zu Rentenbeginn 123.011 € im AVD plus 9.823 € aus angelegten Erstattungen, gegenüber 94.237 € im ETF-Depot (nominal). Wie hoch die Steuer im Alter ausfällt, hängt vor allem von deiner gesetzlichen Rente ab; der Rechner schätzt sie aus deinem Einkommen, du kannst den Wert aus deiner Renteninformation eintragen.
Krankenversicherung im Alter
- Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner: Auf Auszahlungen aus dem AVD fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
- Freiwillig gesetzlich versichert: Beiträge auf die Auszahlung, ähnlich wie auf andere Einnahmen. Das kostet viel Vorsprung: Im Single-Beispiel schrumpft er auf 12 € im Monat (Durchschnitt), die Kostengrenze sinkt auf 0,37 %.
- Privat versichert: keine einkommensabhängigen Beiträge.